Gesellschaftsverwaltungen

Es gibt viele Gründe, Teil- oder Gesamtvermögen in eigene Gesell­schaftsformen und Strukturen zu überführen.

 

Für Privatpersonen liegen diese beispielsweise im Rahmen der Erbschafts- und Nachfolgeplanung, in der Verwirklichung einer gemeinnützigen Tätigkeit oder in der Trennung des Privatvermögens vom Geschäftsvermögen.

 

Unternehmungen, insbesondere aus dem Ausland wollen damit ein Standbein in der Schweiz errichten, sei dies in Form einer Mutter­ge­sell­schaft als Holdinggesellschaft, sei dies als Tochtergesellschaft in einem internationalen Konzern.

 

Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und Vermögensstruktur und sind Ihr zuverlässiger, diskreter Partner bei deren Errichtung und Verwaltung. Unsere Erfahrung und ausgezeichneten inter­nationalen Beziehungen erlauben uns dabei, unsere Dienstleistungen nicht auf schweizerische Gesellschaftsformen zu beschränken, sondern über die Grenzen hinaus die für Sie geeignete Lösung zu finden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in anderen Bereichen bei der Durchführung von treuhänderischen Tätigkeiten zur Verfügung.

 

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Marktkommentar Juli 2010


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